Als registrierte Bienenhalter sind wir verpflichtet, alljährlich die landwirtschaftliche Erhebung auszufüllen.
Angegeben werden muss die durchschnittliche Anzahl Völker in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.2016 und die genaue Anzahl Völker am 1.1.2017.
Die Erhebung der Agrardaten beginnt – Artikel in den Freiburger Nachrichten