Laut einem Urteil des Gerichtshofes der EU darf Honig, welcher Pollen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält, nur mit einer Zulassung als «gentechnisch verändertes Nahrungsmittel» verkauft werden.
Dieses Urteil öffnet betroffenen Imkern in der EU den Weg für Schadenersatzforderungen und erhöht zugleich die Hürden für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Ferner sind auch Konsequenzen für den Import von Honig aus Ländern mit GVO denkbar.
- Schweizerbauer.ch: EU-Gerichtshof fordert Zulassungs-Regeln für Gen-Honig
- Zeit Online: Honig mit Genmais-Spuren darf nicht ungeprüft in den Handel
- Spiegel Online: Verbot von Gen-Honig – Keine Angst vor Mini-Monstern
Danke Sybille und Walter für den Hinweis!