Post vom kantonalen Bieneninspektorat

In den letzten Tagen haben die Imker ein dickes Couvert vom kantonalen Bieneninspektorat erhalten. Hier zur Erinnerung zwei wichtige Daten:

  • Bitte beachtet das Bienenverstellverbot im Kanton Freiburg, das während der Kernobstblüte vom 15. April bis 31. Mai 2018 gilt.
  • Die Varroa-Mittel vom Kanton mit einer Preisreduktion von 25% müssen bis am 19. Mai 2018 bei der entsprechenden Abgabestelle des Bezirks bestellt werden.


(Bild: clownterapia.it)

Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats 2017

Vor Kurzem haben wir alle das alljährliche Schreiben von Kantonstierarzt Grégoire Seitert mit den wichtigsten Informationen erhalten.

Das Bienenverstellverbot gilt weiterhin im Kanton Freiburg; im Unterschied zu den vorangehenden Jahren wurde es jedoch um einen Monat gekürzt: vom 15. April bis 31. Mai 2017.

(Foto: rabenstein.gv.at)

Ein Beitrag zur Diskussion rund um das Bienenverstellverbot

An der letzten HV des Baumwärtervereins Sense zeigte Dominique Ruggli, Verantwortlicher Obstbau am Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve, dieses Bild. (Vergrösserung mit Mausklick)

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(Foto: Dominique Ruggli)

Es zeigt Schleimausscheidungen, die bei vom Feuerbrand befallenen Bäumen im Frühling auftreten, wenn die Wetterbedingungen feucht-warm sind. Sie entstehen dadurch, dass sich die Bakterien so schnell und in so grosser Menge im Rindengewebe vermehren, dass die Leitbündel (Phloem) platzen und Bakterien in Form von zuerst milchig-weissen, später rot-braunen, Schleimtröpfchen ausgeschieden werden. Haben die Bienen Durst, fliegen sie diese Tröpfchen an, verschleppen die Bakterien in den Stock, und von dort vor allem auf Blüten, durch die die Bakterien direkt in die Pflanze einzudringen vermögen.
– Und schon ist die Infektion des nächsten Baumes geschehen!

Aus dieser Perspektive erscheint es sinnvoll, keine Bienen während der Blütezeit zu verstellen, damit die Krankheit nicht von einem Gebiet ins andere verschleppt wird.

Im Kanton Freiburg (ausgenommen die Bezirke Broye und Vivisbach) gilt das Verstellverbot für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni.

Informationen Agroscope zum FeuerbrandMerkblatt Feuerbrandgruppe ACW; Wädenswil 

Kein Streptomycin-Einsatz im 2016

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) lässt die Verwendung von Streptomycin gegen Feuerbrand dieses Jahr nicht zu.
Die Schweizer Obstbauern dürfen also dieses Jahr im Kampf gegen das Bakterium des Feuerbrands das Antibiotikum Streptomycin nicht einsetzen. Bei der Bekämpfung setzt der Bund auf andere Pflanzenschutzmittel und die Prävention, zu Beispiel mittels feuerbrandrobuster Sorten, wie die neue Tafelapfelsorte Ladina von Agroscope.

Freiburger Nachrichten, 11.2.2016, S. 22

Tonnenweise Honig mit Streptomycin belastet

Grosses Pech für viele Thurgauer Imker! Die Tagespresse meldet heute, dass im Kanton Thurgau 7.5 Tonnen Honig vernichtet werden müssen, weil dieser zu stark mit dem Feuerbrand-Antibiotikum Streptomycin belastet ist.

Mehr dazu unter den folgenden Links: