Manchmal ist der Wunsch nach der Haltung eigener Bienen sehr gross, doch WIE gehe ich vor, damit ich den gesetzliche Anforderungen genüge?
Nachstehende Checkliste ist nach wie vor gültig (ausser der Punkt das Amt für Lebensmittelsicherheit betreffend, siehe Neues vom Kanton Freiburg) und sollte von allen Imkern – Neuimkern wie „alten Hasen“ – beachtet werden!
Hier die Checkliste (sie gilt auch beim Verstellen von Bienenvölkern)