Was wäre wenn… Mittel gegen Varroa-Milbe entdeckt!

Hier zwei Bericht:
http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-22299-2018-01-15.htm

http://www.spektrum.de/news/lithium-toetet-bienenkiller/1534933

Zwei Fragen beschäftigen mich dazu:
1. Taugt das Mittel wirklich?
2. Wann wird es auf die Liste der TAM (Tierarztneimittel) kommen?
Ich bin gespannt….
Danke Oswald Buchs, Marius Schneuwly und Manfred Raemy für den Input.

Delegiertenversammlung des Kantonalverbandes der Freiburger Imker FFA/VFB

Dieses Jahr findet die jährliche Versammlung der Vertreter der Freiburger Imkervereine am Samstagnachmittag, dem 17. Februar 2018, ab 13.30 Uhr im Hôtel de la Croix Fédérale in Le Crêt statt.

Der Verband Freiburgischer Bienenzüchter VFB vertritt die Interessen und macht die Forderungen geltend, die über die Belange der 8 regionalen Vereine hinausgehen. Als Resultate dieser Bemühungen auf kantonaler Ebene kann die erfolgreiche Einführung der Unterstützungsbeiträge an Neuimker und für Zuchtköniginnen genannt werden.

Unser Verein darf aufgrund seiner Mitgliederzahl 3 Delegierte entsenden. Wer dies tun möchte, darf sich gerne beim Vorstand melden.

Im Anschluss an die Versammlung um ca. 15 Uhr findet jeweils ein öffentlicher (französischsprachiger) Vortrag statt, der allen Interessierten offensteht. Dieses Jahr spricht Pierre-Alain Kurth, Regionalberater für die Romandie des Bienengesundheitsdienstes BGD von apiservice.

Traktandenliste 2018
Protokoll der DV 2017 in Vuippens

Das Hotel de la Croix Fédérale befindet sich gegenüber der imposanten Kirche von Le Crêt.

Finanzielle Starthilfe für Neuimker: Ergänzung des Reglements

Das Reglement der kantonalen finanziellen Starthilfe für Neuimker ist leicht überarbeitet und ergänzt worden.
Neu wurde unter Punkt 3.i. schriftlich festgehalten, dass der Antragsteller seine Bienen ordnungsgemäss beim Landwirtschaftsamt angemeldet und die Plakette mit der Standnummer angebracht haben muss. Weiter sollten (Punkt 3.j.) die Kaufnachweise des Startmaterials für die Bienenhaltung (Beuten, Schleuder, einmalig anzuschaffende Ausrüstung) aufbewahrt und auf Nachfrage vorgewiesen werden können. Nicht als Startmaterial gelten Verbrauchsmaterial wie Wachs, Rähmchen, Honiggläser usw.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann das Landwirtschaftsamt die  Rückerstattung der gewährten Beiträge verlangen (3.f.).

Zum überarbeiteten Reglement und Anmeldeformular