Es war wiederum eindrücklich, festzustellen, dass viele unterschiedliche und zum Teil einander unbekannte Leute (Imker aus unserem Verein) sich für eine gemeinsame Sache (aktive Mithilfe beim Honig z’Morge) einsetzen können und daraus ein einmaliges Erlebnis entstehen kann. Gratulation. Ihr habt das alle super gut gemacht ! Wir haben einen guten Erfolg erzielt und sind sehr zufrieden.
Es lief wie am Schnürchen und jeder hat das seine dazu beigetragen. Ganz herzlichen Dank all den fleissigen Händen !
Danke dem Organisationsteam für’s Mitdenken und Nachhacken, für’s Unterstützen und den ganzen grossartigen Einsatz. Ohne Euch würde es nicht halb so gut laufen.
Also… auf nächstes Jahr: Honig z’Morge 2014 in Tafers. Und wir feiern das 20-jährige Jubiläum… Ich freue mich darauf.
Honig z’Morge 2013 in Giffers
Am Pfingstsonntag 19. Mai 2013 findet unser traditionelles Honig z’Morge statt.
In diesem Jahr sind wir im Mehrzweckgebäude in Giffers anzutreffen. Von 08.30 bis 12.00 Uhr servieren wir ein gluschtiges z’Morge-Buffet und freuen uns auf jeden Besuch!
EU verbietet Pestizide!
Heute hat die EU entschieden, zum Schutz der Honigbienen drei Neonicotinoid-Pestizide vorübergehend für zwei Jahre zu verbieten. Dies, nachdem es noch vor einigen Wochen nicht so ganz danach ausgesehen hat.
Abwarten ob dies auch in der Schweiz zu einem Umdenken führt. Noch vor einigen Wochen hiess es dazu «Keine Alternative zu Neonicotinoid».
Weiteres zum Thema:
- greenpeace.ch: Historischer EU Entscheid zum Schutz der Bienen
Update:
Dies ging aber schnell. Nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des vorübergehenden Verbots, kündigt auch das Bundesamt für Landwirtschaft eine Einschränkung der Bewilligung für einzelne Insektizide an.
Protest gegen Pestizide
Nachdem Greenpeace vor einigen Wochen eine Petition zum Schutz der Bienen bei der Bundeskanzlei deponiert hat, wurde heute morgen die Fassade des Syngenta Hauptsitzes in Basel verziert.
Verstellverbot
Wegen der späten Blüte in diesem Jahr, wurde der Beginn des jährlichen Verstellverbotes in unserem Kanton verschoben: Das Verstellverbot gilt vom 20. April bis zum 30. Juni 2013.
Bis zum 20. April können also Völker noch ohne zusätzliche Massnahmen verschoben werden.