Insektizide schädigen Drohnen

Berner Forscher haben herausgefunden, dass zwei Insektizide aus der Gruppe der Neonikotinoide die Lebensdauer männlicher Bienen und deren Spermienqualität beeinflussen. Bisher waren nur Auswirkungen auf weibliche Bienen bekannt. Weil
das Überleben und die Leistungsfähigkeit der Bienenkönigin von der erfolgreichen Begattung abhängt, hat eine schlechte Spermienqualität schwerwiegende Folgen für die
Königin und die ganze Kolonie.

Artikel in den Freiburger Nachrichten vom 28.7.2016, S. 24
Zur Pressemitteilung von ZBF und IBH (Uni Bern)


(Foto: Wikipedia)

EU-Kommission verlängert wie angekündigt Glyphosat-Zulassung

Die EU-Kommission hat die Europa-Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat um bis zu 18 Monate verlängert. In dieser Zeit soll die europäische Chemikalienagentur Echa ihre Bewertung vorlegen.
Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Unstrittig sind massive negative Einflüsse der Chemikalie auf die Artenvielfalt.

Zum Artikel in den Freiburger Nachrichten vom 29.6.2016
Zum Artikel in den Freiburger Nachrichten vom 28.6.2016


(Foto: Ingo Bartussek)

Bauern sollen wesentlich weniger Pflanzenschutzmittel verwenden

Ein Aktionsplan des Bundes beschreibt 50 Massnahmen, die zu einem geringeren Einsatz von Pestiziden führen sollen. Bis Ende Oktober können interessierte Kreise dazu Stellung nehmen.

Artikel in den Freiburger Nachrichten vom 6.7.2016, S. 13 (E-Paper)


(Foto: topagrar.com)

Neues vom Kanton Freiburg

Lebensmittelbetriebe im Kanton Freiburg: Bereich Imkerei
Im 2015 sind im Kanton Freiburg das Amt für Veterinärwesen und das Amt für Lebensmittelsicherheit zusammengelegt worden zum Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW.
Dies hat für beginnende Bienenhalter zur Folge, dass sie ihre Bienen am Anfang ihrer Imkertätigkeit nur noch beim Amt für Landwirtschaft (Frau Irene Schaller Tel. 026 305 23 00) registrieren lassen müssen, worauf sie eine Standnummer erhalten, die sie am Bienenstand anbringen, und automatisch bei der Nutztierversicherung Sanima angemeldet sind.
Sie müssen sich also nicht mehr zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Honigernte als Lebensmittelbetrieb beim Kantonschemiker melden, da dies nun automatisch geschehe.
Herzlichen Dank für die Information, welche ich via Urban Ruffieux erhalten habe.