Unterstützungsbeitrag des Kantons für A-Zuchtköniginnen

Zur Erinnerung: Das Freiburger Projekt läuft weiter, und das schon im dritten Jahr!

Hier das Reglement mit den benötigten Formularen zur Beantragung der Subvention.

Auch das Vorgehen ist nach wie vor dasselbe, ausser Punkt 1 für diejenigen Züchter, die schon letztes oder vorletztes Jahr die Vereinbarung ausgefüllt haben: Ein erneutes Ausfüllen ist nicht nötig.

1. Der Züchter erklärt durch Ausfüllen der Vereinbarung, dass er die gestellten Bedingungen erfüllt.
2. Der Züchter verkauft seine Königin mit 15.- Preisreduktion.
3. Für jede verkaufte Königin füllt der Züchter das vorgesehene Formular aus und lässt sich den Verkauf durch die Unterschrift des Käufers bestätigen.
4. Am Ende der Zuchtsaison beanträgt der Züchter den gesamten Unterstützungsbeitrag mit dem Antragsformular und schickt bis Ende August die gesammelten Dokumente ein.
5. Nach Kontrolle der Angaben durch den Verband Freiburger Bienenzüchter erfolgt die Auszahlung des Kantonalen Unterstützungsbeitrags von 30.-/Königin an den Züchter.


(Foto: Philippe Lang)

Imker erwarten unterdurchschnittliche Honigernte

Die Gefahr der Varroamilbe haben die Schweizer Imker in Griff: Die Hälfte von ihnen hat im letzten Winter kein einziges Volk verloren. Doch wegen des schlechtes Frühlings- und Sommerwetters wird es in diesem Jahr wohl trotzdem weniger Honig geben.

Zum Artikel in den Freiburger Nachrichten

Zur Erhebung der Winter-Völkerverluste (apisuisse)


(Foto: gutekueche.at)

Was ist jetzt gerade zu tun am Bienenstand? – Regelmässige Hilfen zur Völkerführung

Neuimker, aber auch erfahrene Imker, sind manchmal froh um einen Hinweis oder eine Anleitung, was zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr am Bienenvolk zu tun ist.

Hier einige Möglichkeiten, zu solchen Hilfestellungen zu kommen (erweiterbar!):

Gerne nehme ich weitere Vorschläge aus der Imkerschaft zur Erweiterung unserer Sammlung entgegen!


(Bild: jetztmalen.de)

Zur Erinnerung: Wie beginne ich mit der Bienenhaltung?

Manchmal ist der Wunsch nach der Haltung eigener Bienen sehr gross, doch WIE gehe ich vor, damit ich den gesetzliche Anforderungen genüge?

Nachstehende Checkliste ist nach wie vor gültig (ausser der Punkt das Amt für Lebensmittelsicherheit betreffend, siehe Neues vom Kanton Freiburg) und sollte von allen Imkern – Neuimkern wie „alten Hasen“ – beachtet werden!

Hier die Checkliste (sie gilt auch beim Verstellen von Bienenvölkern)


(Bild: taurachsoft.com)

Zwölf Königinnen in Grangeneuve

Zwölf Bienenköniginnen werden die nächsten beiden Jahre im Schulbienenhaus in Grangeneuve eingehend geprüft. Ziel ist unter anderem eine bessere Bekämpfung der Varroa und mehr Resistenz gegen Krankheiten.

Zum Artikel in den Freiburger Nachrichten vom 21.7.2016, S. 3