Liebe Imkerkolleginnen und Imkerkollegen
Es dünkt mich an der Zeit über das Bienenverstellverbot in unserem Kanton vom 1. April bis zum 30. Juni nachzudenken und es gegebenfalls anzupassen.
Der Zweck, nämlich die Uebertragung des Feuerbrands im Obstbaus zu minimieren, ist mir sehr wohl bekannt. Ob das Verstellverbot für Bienen aber tatsächlich Wirkung zeigt, ist aus meiner Sicht nicht wirklich erwiesen. Dem gegenüber nimmt der Imker und auch die Biene doch einige Nachteile auf sich:
Der Rapsglanzkäfer muss bis zur Oeffnung der Rapsblüten mit Insektiziden bekämpft werden. Anders ist der Rapsanbau in unserer Gegend leider nicht mehr machbar. Wenn ich also meine Bienen erst direkt nach der letzten Glanzkäferbehandlung an den Rand des Rapsfeldes stellen möchte, um dessen Bestäubung zu verbessern und eine Bienenvergiftung auszuschliessen, ist der 31. März bereits vorbei und ich darf das gemäss kantonalen Vorgaben nicht mehr tun. Mache ich es früher, d.h. vor dem 31. März, riskiere ich den Verlust eines Teils meiner Flugbienen bei der Glanzkäferbehandlung und entsprechend den Verlust einer wertvollen Bienengeneration. Aehnlich verhält es sich im Obstbau. Hinzu kommt, dass dieses Dilema nicht unbedingt sehr förderlich für das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Imkerei ist.
Ebenfalls dünkt mich das Verstellverbot bis Ende Juni doch äusserst ausgedehnt. Anfang Juni dürfte wohl reichen und so könnte zu diesem Zeitpunkt noch in voralpine Lagen von 1’000 bis 1’200 gewandert werden, wo zu diesem Zeitpunkt der Bergfrühling herrscht. Dies wäre doch für einige Imker, welche nicht mit hochgebirgstauglichen Fahrzeugen ausgerüstet sind, eine zusätzliche Motivation den Bienen einen zweiten Frühling zu gönnen.
Die Frage sei also erlaubt, ob das Verstellverbot nicht flexibler gestaltet werden sollte und zum Beispiel nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen reduziert werden könnte?
Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren! Danke!