apservice: Neues Oxalsäure-Präparat zum Sprühen zugelassen

Swissmedic hat kürzlich die Oxalsäure-Lösung OXUVAR 5.7% von Andermatt BioVet AG fürs Träufeln und Sprühen zugelassen.
Somit steht den Imkerinnen und Imkern für die Sprühanwendung endlich wieder ein erlaubtes Mittel zur Verfügung.

Ausrüstung Flasch Web

(Foto: Thomas Pfister)

apiservice: Bereits jetzt hohe Varroabelastungen – Was tun?

Verschiedene Regionen der Schweiz melden hohe Varroabelastungen. Wegen dem sehr milden Winter musste die Winterbehandlung mit Oxalsäure oft durchgeführt werden, als die Völker noch kleine Brutnester pflegten. Hat der Imker die verbleibende Brut vor der Behandlung nicht entfernt oder zerstört, kämpft er nun möglicherweise mit einer grossen Milbenzahl.
Der Imker, der den starken Varroadruck festgestellt hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt aber leider nicht viel tun. Eine Oxalsäurebehandlung nützt bei den bereits wieder grossen Brutflächen wenig und auf eine mehrmalige Behandlung soll wegen den entstehenden Rückständen verzichtet werden.

Der Bienengesundheitsdienst empfiehlt folgendes Vorgehen:

Wann?

Was tun?

Jetzt

Die Futterversorgung kontrollieren und wenn nötig notfüttern (mit vorhandenen Futterwaben oder mit Futterteig).

Ab März

Im März natürlichen Milbenfall kontrollieren. Bei kritischen Völkern

Überprüfung im Monatsrhythmus wiederholen.
(Erhebung und Grenzwerte gemäss BGD-Merkblatt 1.5.1.) www.apiservice.ch/varroa

Im Frühling
(bei erster verdeckelter Drohnenbrut)

Drohnen 2 – 3 x ausschneiden

Nach dem Massenwechsel oder am besten direkt nach der Frühlingshonig-Ernte

Bei Problemvölkern Notbehandlung gemäss BGD-Merkblatt 1.7.1 (Magazin), respektive 1.7.2. (Schweizerkasten) durchführen. www.apiservice.ch/varroa

Die Oxalsäure-Behandlung zerstört keine Milben in der verdeckelten Brut. Sie wirkt daher nur optimal, wenn sie im brutfreien Zustand durchgeführt wird. Brüten die Bienen in milden Wintern durch, darf auf die Behandlung aber nicht verzichtet werden. Für einen besseren Behandlungserfolg ist die Brut im Vorfeld zu entfernen oder vernichten.

Anja Ebener, Geschäftsleiterin apiservice

GELAN-Stichtagserhebung 2016 – noch bis zum 2. März!

Als Bienenhalter sind wir verpflichtet, alljährlich die landwirtschaftliche Erhebung auszufüllen.
Seit 2012 geschieht dies vollständig über das Internet. Wie schon in den letzten Jahren erfolgt der Zugang zu GELAN über das Portal des Bundes Agate (www.agate.ch), das noch bis zum 2. März zur Stichtagserhebung offen sein wird.

Die persönlichen Zugangsdaten (Agate-Nummer und Passwort) sind dieselben wie in den beiden letzten Jahren und stehen im Schreiben vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW, das wir im Februar 2014 erhalten haben.
Sollte jemand diese Daten verloren haben, muss er sich so schnell wie möglich beim Agate-Helpdesk melden (Tel.: 0848 222 400; E-mail: info@agatehelpdesk.ch).

Wichtig: Die Stichtagserhebung umfasst die Erhebung der Tierbestände des Vorjahres. Für die Stichtagserhebung 2016 gilt somit die Referenzperiode vom 1.1. bis 31.12.2015.
Der Durchschnittsbestand muss also für diese Periode angegeben werden.
Der Stichtag, an dem die Anzahl Bienenvölker an diesem Tag angegeben werden muss, ist ist der 1.1.2016.

Anschliessend muss die Erhebungsbestätigung ausgedruckt und unterschrieben an das SAgri in Givisiez gesandt werden.
Wir empfehlen, diese Bestätigung nochmals zur Aufbewahrung auszudrucken, da sich dort die persönliche Imkernummer PID eines jeden Imkers finden lässt.

Kein Streptomycin-Einsatz im 2016

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) lässt die Verwendung von Streptomycin gegen Feuerbrand dieses Jahr nicht zu.
Die Schweizer Obstbauern dürfen also dieses Jahr im Kampf gegen das Bakterium des Feuerbrands das Antibiotikum Streptomycin nicht einsetzen. Bei der Bekämpfung setzt der Bund auf andere Pflanzenschutzmittel und die Prävention, zu Beispiel mittels feuerbrandrobuster Sorten, wie die neue Tafelapfelsorte Ladina von Agroscope.

Freiburger Nachrichten, 11.2.2016, S. 22

„Wunderwelt der Bienen“ in Solothurn

Ein kleiner Ausflug nach Solothurn gefällig?

Neben allen andern Sehenswürdigkeiten, die die Stadt Solothurn zu bieten hat, sei hier besonders auf die Sonderausstellung „Wunderwelt der Bienen“ im Naturmuseum Solothurn hingewiesen!

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Sie dauert noch bis zum 17. April 2016 und ist den Bienen im Allgemeinen gewidmet, die als Bestäuber entscheidend zur Vielfalt der Wild- und Nutzpflanzen beitragen. Über 600 Bienenarten leben in der Schweiz, die Honigbiene ist nur eine davon!

Für Schulklassen gibt es allerhand pädagogisches Material wie ein Heft mit Arbeitsaufträgen zur Vorbereitung und einen Bienenkoffer, der an Ort ausgeliehen werden kann.