Alle, die im ersten, zweiten oder dritten Jahr am Programm Starthilfe für Neuimker teilnehmen, sollten jetzt eine Kopie ihrer Karte einsenden, damit sie die nächste Tranche der finanziellen Unterstützung des Kantons erhalten. Erst, wenn dadurch nachgewiesen ist, dass sie im 2018 die im Reglement geforderten zwei Weiterbildungsanlässe besucht haben, wird das Geld Ende Jahr an sie überwiesen.
Fotokopie oder E-Mail (Vorder- und Rückseite wegen Namen!) an Geneviève Gillon, Chemin de la Chaussy 6, 1553 Châtonnaye oder genegillon@bluewin.ch
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