Am Herbsthöck haben wir uns mit der Kontrolle der Primärproduktion befasst, welche ab 2017 in allen Kantonen im Auftrag des Bundes durchgeführt werden müssen.
Die angesprochenen Unterlagen könnt Ihr wie versprochen hier herunterladen und genauer studieren:
www.blv.admin.ch/org/04812/04813/05241/05242/05243/index.html?lang=d
Welcher Massnahmenkatalog der Kanton Freiburg ausarbeiten und anwenden wird, ist noch nicht definiert. Wir werden uns laufend darüber informieren und es ist geplant, via Veterinäramt in der 2. Hälfte 2016 einen Informationsanlass zu organisieren.
Weitere Info’s werden folgen.