Bis zum 23. September ist für Züchter, die in diesem Jahr A-Königinnen zum reduzierten Preis weiterverkauft haben, noch Zeit, den Antrag zur Anforderung kantonaler Unterstützung einzureichen, damit sie den Betrag zu Ende Jahr ausbezahlt bekommen.
Anträge, die verspätet eintreffen, werden erst im darauffolgenden Jahr in Rechnung gezogen.
Nutzt auch dieses Jahr diese freundliche Geste unseres Kantons, der die Förderung der Bienenhaltung auf seine Fahne geschrieben hat!