Vor der Einfuhrperiode von Bienen setzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Verordnung mit Massnahmen in Kraft, die eine Einschleppung des kleinen Beutenkäfers von Italien in die Schweiz verhindern sollen. Der Schädling wurde im September 2014 in Süditalien entdeckt. Ab dem 16. Januar 2015 ist es den Imkern der Schweiz untersagt, Bienen sowie Imkereiprodukte und -material aus Sizilien und Kalabrien einzuführen.
Wortlaut der Verordnung hier: VerordnungBLV