Jetzt ist für Züchter, die in diesem Jahr A-Königinnen weiterverkauft haben, der Moment, den Antrag zur Anforderung kantonaler Unterstützung einzureichen, damit sie den Betrag noch vor Ende Jahr ausbezahlt bekommen.
Alle Anträge, die verspätet eintreffen, werden erst im darauffolgenden Jahr in Rechnung gezogen.
Nutzt diese freundliche Geste unseres Kantons, der die Förderung der Bienenhaltung auf seine Fahne geschrieben hat!