Liebe Imkerkolleginnen und Imkerkollegen
Es dünkt mich an der Zeit über das Bienenverstellverbot in unserem Kanton vom 1. April bis zum 30. Juni nachzudenken und es gegebenfalls anzupassen.
Der Zweck, nämlich die Uebertragung des Feuerbrands im Obstbaus zu minimieren, ist mir sehr wohl bekannt. Ob das Verstellverbot für Bienen aber tatsächlich Wirkung zeigt, ist aus meiner Sicht nicht wirklich erwiesen. Dem gegenüber nimmt der Imker und auch die Biene doch einige Nachteile auf sich:
Der Rapsglanzkäfer muss bis zur Oeffnung der Rapsblüten mit Insektiziden bekämpft werden. Anders ist der Rapsanbau in unserer Gegend leider nicht mehr machbar. Wenn ich also meine Bienen erst direkt nach der letzten Glanzkäferbehandlung an den Rand des Rapsfeldes stellen möchte, um dessen Bestäubung zu verbessern und eine Bienenvergiftung auszuschliessen, ist der 31. März bereits vorbei und ich darf das gemäss kantonalen Vorgaben nicht mehr tun. Mache ich es früher, d.h. vor dem 31. März, riskiere ich den Verlust eines Teils meiner Flugbienen bei der Glanzkäferbehandlung und entsprechend den Verlust einer wertvollen Bienengeneration. Aehnlich verhält es sich im Obstbau. Hinzu kommt, dass dieses Dilema nicht unbedingt sehr förderlich für das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Imkerei ist.
Ebenfalls dünkt mich das Verstellverbot bis Ende Juni doch äusserst ausgedehnt. Anfang Juni dürfte wohl reichen und so könnte zu diesem Zeitpunkt noch in voralpine Lagen von 1’000 bis 1’200 gewandert werden, wo zu diesem Zeitpunkt der Bergfrühling herrscht. Dies wäre doch für einige Imker, welche nicht mit hochgebirgstauglichen Fahrzeugen ausgerüstet sind, eine zusätzliche Motivation den Bienen einen zweiten Frühling zu gönnen.
Die Frage sei also erlaubt, ob das Verstellverbot nicht flexibler gestaltet werden sollte und zum Beispiel nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen reduziert werden könnte?
Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren! Danke!
Marius, ich kann Dich da nur unterstützen. Die ursprüngliche Absicht, mit dem Verstellverbot den Feuerbrand vor den Grenzen des Kantons aufzuhalten, wurde ja (leider!) nicht erreicht. Die Erreger haben sich trotzdem ausgebreitet. Dadurch hat das Verbot seinen Zweck doch ziemlich verloren und ist nur noch ein unnötiges Hindernis. Ich fände es gut, wenn unsere Inspektoren da mal auf kantonaler Ebene vorstellig würden. Oder gibt es bereits Gespräche auf offizieller Ebene?
Lieber Marius, lieber Simon
Einem schwachen Amt vertraut die Bevölkerung nicht.
Und mit neuen Gesetzen lässt sich amtliche Hilflosigkeit, am besten kaschieren.
Mich nervt dieses Verstellverbot für Bienen auch.
Vor allem weil es marginalen bis keinen Einfluss auf Feuerbrand hat.
Der Feuerbrand ist eine sehr ansteckende Bakterienkrankheit (Erwinia amylovora), welche unser Kernobst bedroht. Um die Ausbreitung von Feuerbrand möglichst zu verhindern, müssen befallene Pflanzen sofort verbrannt werden. Um ins künftig das Infektionspotential von Feuerbrand möglichst tief halten, wurden in anderen Kantonen noch gesunde, besonders anfällige Zierpflanzen vorbeugend gerodet.
Z.B: diverse Cotoneaster (Steinmispel), Pyracantha (Feuerdorn), Chaenomeles (Scheinquitte)
Im Kanton Freiburg sind diese Pflanzen überall anzutreffen.
Für eine Infektion allgemein braucht es:
• Warme, feuchte Tage, das ist im April äusserst selten. (optimale Wachstumstemperatur zwischen 21°C und 28°C)
• Eine Übertragung (Blüten sind dazu nicht nötig)
Wie wird der Bakterienschleim verbreitet?
• Transport von kontaminierten Pflanzenmaterial (Betrifft Grossverteiler, Landwirte, Baumschulen, Obsthändler, Picknicker mit leckerem Apfel etc.)
• Transport von kontaminierten Gegegenständen. (z.B: Gartenschere, die Ihr beim Besuch der Oma habt mitlaufen lassen. Pullover der mit erkrankter Pflanze Kontakt hatte – Auch nach dem Waschen)
• Lebewesen die Kontakt mit erkrankten Pflanzen hatten.(Menschen und andere Säugetiere, Vögel, Insekten.)
Eine besondere Art der Übertragung ist die Blüteninfektion.
Nach MARYBLYT (Paul W. Steiner †, University of Maryland, USA) müssen folgende 4 Bedingungen erfüllt sein, damit eine Blüteninfektion zustande kommt:
• geöffnete, intakte Blüten mit Stempeln und Staubbeuteln;
• ab offener Blüte 110 Stundengrade über 18,3°C;
• Nässeperiode: am selben Tag Regen oder Tau > 0,25 mm oder am Vortag > 2,5 mm Regen;
• Tagesdurchschnittstemperatur über 15,6°C.
Lustig dabei ist: Von den Pflanzen die potentielle Erwinia amylovora – träger sind,
blühen zu erst die Quitten, dann Äpfel und Birnen. Mann müsste die drei Gattungen
eigentlich ausrotten, damit Sie unsere Wild und Zierpflanzen, die später blühen, – wenn die 4 genannten Bedingungen eher zutreffen – nicht via Blühten infizieren.
Fazit: Sachlich betrachtet hat das Bienenverstellverbot, nochweniger Auswirkung auf die Verbreitung von Erwinia amylovora, als die vorbeugende selektive Rodung von gewissen Zierpflanzen.
Immerhin hat der Kt.Freiburg mit dem Bienenverstellverbot, eine für den Kanton preiswerte Lösung gefunden um der Agrar Lobby den erfolgreichen Kampf gegen den Feuerbrand zu suggerieren.
Nützt nüt und kostet nüt.
Da ihr euch schon seit 2011 ärgert und ich mich erst seit so eben, könnt ihr mir sicher Auskunft geben wie man im Kt.Freiburg gegen Gesetze vorgehen kann.
Ich habe nämlich null Ahnung.